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Kleinprojekte

Betragen die Gesamtkosten eines Projektes mind. EUR 1.000 und max. EUR 5.700, dann gilt es in dieser Förderperiode als „Kleinprojekt“. Für Kleinprojekte gibt es eine einfachere Projektabwicklung:

Das Auswahlverfahren ist gleich wie bei allen anderen LEADER-Projekten. Zur positiven Beurteilung durch das PAG ist jedoch eine geringere Punkteanzahl erforderlich. Die fachliche Stellungnahme durch Land OÖ entfällt.

Wer kann ein Kleinprojekt einreichen?

  • ProjektträgerInnen (FörderwerberInnen) sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen/Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) oder Gruppen nicht organisierter Menschen (z.B. Gruppe von Jugendlichen, Künstlern...) mit einem gemeinnützigen Ansinnen

  • Eine nicht organisierten Gruppe muss ein Mitglied als „Projektverantworliche(n)“ benennen. Diese(r) ist dann im Namen und auf Rechnung dieser Gruppe für alle mit der Förderung zusammenhängenden Aktivitäten verantwortlich.

  • Demselben/derselben FörderwerberIn kann maximal drei Mal innerhalb der Förderperiode ein Pauschalbetrag für Kleinprojekte bewilligt werden.

Was wird gefördert?

  • Es gelten die gleichen Kriterien wie für alle LEADER-Projekte. Allerdings darf ein Kleinprojekt nicht wettbewerbsrelevant sein. Im Vordergrund stehen Initiativen zur Förderung des Miteinanders wie z.B. sportliche oder künstlerische Freizeitgestaltung.

  • Einmalige Events oder Veranstaltungen fallen NICHT unter Kleinprojekte!

  • Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen mindestens EUR 1.000 und dürfen maximal EUR 5.700 betragen.

  • In den Gesamtkosten des Projekts können Eigenleistungen enthalten sein.

  • Gefördert wird in Form einer einmaligen Pauschalzahlung.

Was ist bei der Beantragung von Fördermitteln zu beachten?

  • Es ist eine klare und nachvollziehbare Kostenkalkulation für das Projekt zu erstellen. Die Höhe der Förderpauschale wird auf Basis dieser Kostenkalkulation von der TRAUNSTEINREGION festgelegt.

Wie funktioniert die Abrechnung?

  • Gemeinsam mit dem Zahlungsantrag müssen Belege zur Nachvollziehbarkeit der Kosten und ein Tätigkeitsbericht mit Dokumentation vorgelegt werden.