Grundsätzlich gilt – überall wo LEADER „drin“ ist – gehört LEADER „drauf“! FörderwerberInnen müssen darauf hinweisen, dass die EU die Verwirklichung ihres Projektes durch die Fördermittel aus dem LEADER-Programm unterstützt.
Das heißt, jede Veröffentlichung im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt (Schriftstücke, Präsentationsvorlagen, Prospekte, Plakate, Aufkleber, Hinweisschilder, Websites, Social-Media etc.) muss mit der LEADER-Förderlogoleiste versehen sein.