Grundsätzlich gilt – überall wo LEADER „drin“ ist – gehört LEADER „drauf“! FörderwerberInnen müssen darauf hinweisen, dass die EU die Verwirklichung ihres Projektes durch die Fördermittel aus dem LEADER-Programm unterstützt.
Das heißt, jede Veröffentlichung im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt – z.B. Schriftstücke, Präsentationsvorlagen, Prospekte, Plakate, Aufkleber, Hinweisschilder, Websites, Social media usw. - muss zumindest mit dem LEADER Logo versehen sein.