Die Laufzeit eines Projektes wird individuell festgelegt und hängt vom Projekt-Inhalt (Vorhaben) ab. Es gibt keine Förderung (Kostenanerkennung) für Rechnungen mit Rechnungsdatum vor oder nach der festgelegten Projektlaufzeit!
Die Anerkennung der Kosten ist frühestens per Einlangen des Förderungsantrages inkl. positivem Beschluss der Region bei der bewilligenden Stelle (= Land OÖ) möglich. Dokumentiert wird dieser Zeitpunkt mit einem Eingangsstempel auf dem Förderungsantrag und einem Schreiben der landesverantwortlichen Stelle.
Ausnahme: Bei investiven Vorhaben ist eine Förderung von Planungs- u. Beratungskosten bis 6 Monate vor diesem Datum möglich.
LEADER 2020 - NEU!
LEADER 2020 ist transparenter – regionszentrierter - anspruchsvoller
Förderbudget aliquot an Regionen zugeteilt
Fördermittel für TRAUNSTEINREGION: EUR 2,4 Mio.
Budgetverwaltung und Festlegung der Förderquote obliegen der Region
Inhaltliche Projektentscheidung trifft das Projektauswahlgremium