40% für direkt einkommensschaffende Maßnahmen (Investitions-, Sach- und Personalkosten)
60% für nicht direkt einkommensschaffende Maßnahmen (Investitions-, Sach- und Personalkosten)
80% für den Bereich Bildung und Projekte mit Querschnittszielen:
(Jugendliche, Gender/Frauen, MigrantInnen, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Klima und Umwelt, Demographie, regionale Kultur und Identität)
80% für Kleinprojekte lt. Richtlinien (bis max. EUR 5.700 Gesamtkosten)
Vorschlag in OÖ: Projektkostenuntergrenze EUR 1.000
80% für die Anbahnung interregionaler oder transnationaler Kooperationsprojekte (die Umsetzung der Projekte wird mit den jeweils passenden o.a. Fördersätzen gefördert)