Von links: Dr. Martin Kamrat (AK), Stefanie Schmidtberger (ehemalige LAG-Assistentin), DI Dr. Ursula Bramberger-Bronner (BBK), MMag. Edith Aschenberger (karenzierte LAG-GF), Bgm. Alois Weidinger (Grünau), Franz Kofler (ehemaliger Obmann), Robert Oberfrank (WK), Mag. Heidemarie Haslbauer (Laakirchen), AL Helmut Sigl (Roitham) Abwesend: AL Mag. Ilse Schachinger (Scharnstein), DI Horst Gaigg (TechnoZ)
Der Projekt-Ausschuss ermöglicht rasche Entscheidungen über Aktivitäten und Projekt-Realisierungen und ist dem Vorstand berichtspflichtig bzw. unterbreitet Vorschläge.
- Ausschließlich für die Funktion der Entscheidung über Projekt-Realisierungen bzw. Verwendung von Fördergeldern wird der Projektausschuss eingerichtet. Ihr steht der Leiter bzw. die Leiterin vor. Alle ihre Mitglieder werden vom Vorstand ernannt bzw. ihrer Funktion enthoben.
- Der Projekt-Ausschuss zählt etwa acht Personen.
- Der Projekt-Ausschuss besteht aus Vorstandsmitgliedern als auch aus Vertretern unterschiedlicher sozioökonomischer Bereiche, sowie Vertretern der Zivilgesellschaft.
- Beschlüsse können gefasst werden, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Projektausschusses anwesend sind.
- Zur Beschlussfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.


