Projektausschuss

Von links: Dr. Martin Kamrat (AK), Stefanie Schmidtberger (ehemalige LAG-Assistentin), DI Dr. Ursula Bramberger-Bronner (BBK), MMag. Edith Aschenberger (karenzierte LAG-GF), Bgm. Alois Weidinger (Grünau), Franz Kofler (ehemaliger Obmann), Robert Oberfrank (WK), Mag. Heidemarie Haslbauer (Laakirchen), AL Helmut Sigl (Roitham) Abwesend: AL Mag. Ilse Schachinger (Scharnstein), DI Horst Gaigg (TechnoZ)

Projektausschuss

Der Projekt-Ausschuss ermöglicht rasche Entscheidungen über Aktivitäten und Projekt-Realisierungen und ist dem Vorstand berichtspflichtig bzw. unterbreitet Vorschläge.

  1. Ausschließlich für die Funktion der Entscheidung über Projekt-Realisierungen bzw. Verwendung von Fördergeldern wird der Projektausschuss eingerichtet. Ihr steht der Leiter bzw. die Leiterin vor. Alle ihre Mitglieder werden vom Vorstand ernannt bzw. ihrer Funktion enthoben.
  2. Der Projekt-Ausschuss zählt etwa acht Personen.
  3. Der Projekt-Ausschuss besteht aus Vorstandsmitgliedern als auch aus Vertretern unterschiedlicher sozioökonomischer Bereiche, sowie Vertretern der Zivilgesellschaft.
  4. Beschlüsse können gefasst werden, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Projektausschusses anwesend sind.
  5. Zur Beschlussfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.